Steffen Kotré 19/285– Kosten der Energiewende

Von admin|13. Dezember 2018|kleine Anfragen|0 Kommentare

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Dr. Heiko Heßenkemper,
Dr. Bruno Hollnagel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/126 –

Kosten der Energiewende

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Die Energiewende sollte den Verbraucher „nicht mehr als eine Kugel Eis pro
Monat kosten“, versprach der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit Jürgen Trittin im Jahr 2003. Seitdem hat sich
die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage versiebzehnfacht (www.welt.de/
wirtschaft/article158668152/Energiewende-kostet-die-Buerger-520-000-000-
000-Euro-erstmal.html). Laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
GmbH (INSM) werden die Kosten der Energiewende für eine vierköpfige
Familie rechnerisch über 25 000 Euro bis zum Jahr 2025 betragen und
sich insgesamt auf 520 Mrd. Euro belaufen. Kostenkomponenten sind dabei
u. a. die Beeinträchtigung des Betriebes der konventionellen Kraftwerke, die
Subventionen (EEG-Umlage, NEV-Umlage, Offshore-Umlage, KWK-Umlage,
anteilige Netzentgelte auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) von
Windenergieanlagen, Solaranlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse
durch den Stromkunden sowie Kosten der Netzeingriffe (Studie der
INSM aus dem Jahr 2016: Kosten der Energiewende, DICE Consult GmbH,
Düsseldorf).

1. Wie hoch sind die Kosten der Energiewende unter Berücksichtigung der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Komponenten von 2010 bis
2016 für den Stromkunden gewesen?

Antwort der Bundesregierung:

Die Energiewende transformiert und modernisiert die deutsche Energieversorgung
grundlegend. Hierfür fließen Investitionen v. a. in den Ausbau der erneuerbaren
Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der Stromnetze.
Allerdings wären auch ohne die Energiewende Investitionen in erheblichem
Umfang erforderlich gewesen, z. B. für die Ertüchtigung von Netzen oder
für den Neubau von Kraftwerken. Die Kosten der Energiewende lassen sich folglich
nicht dadurch ermitteln, indem einzelne Kostenpositionen des heutigen
Stromsystems bzw. des Strompreises (EEG-Umlage, Netzentgelte, etc.) summiert
werden. Ein solcher Summationsansatz wird auch in der Wissenschaft kritisch
gesehen (vgl. unabhängige Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende).

Vielmehr können die Kosten der Energiewende ausschließlich durch einen Vergleich
zwischen einem Energiesystem mit Energiewende und einem Energiesystem
ohne Energiewende ermittelt werden, d. h. indem die Frage gestellt wird, wie
viel unsere Energieversorgung heute und in der Zukunft kosten würde, wenn es
keine Energiewende gegeben hätte bzw. gäbe. Sofern sich aus einem solchen Vergleich
Mehrkosten ergäben, müssten diese zudem noch mit den Folgekosten verglichen
werden, die ohne Energiewende durch stärkere Umweltverschmutzung,
Beeinträchtigungen der Gesundheit und langfristigen Folgen eines ungebremsten
Klimawandels entstünden. Nur so ist ein umfassender und damit belastbarer Kostenvergleich
möglich und sinnvoll.
Ein derart umfassender Kostenvergleich, der insbesondere auch die Vorteile einer
sauberen Energieversorgung für Mensch und Natur genau erfasst, ist der Bundesregierung
nicht bekannt.

2. Wie hoch sind die Verpflichtungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(Einspeisevergütungen aller bis dahin errichteten Anlagen der erneuerbaren
Stromerzeugung, damit verbundene Umlagen und Netzentgelte), die bis
2016 eingegangen wurden und in Zukunft anfallen?

Antwort der Bundesregierung:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Erneuerbare
Energien-Anlagen in der Regel eine Vergütung über 20 Jahre. Somit verlieren
Anlagen, die im Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, Ende 2020 ihren Vergütungsanspruch.
EEG-Anlagen, die im Jahr 2016 installiert wurden, erhalten
eine Vergütung bis ins Jahr 2036.
Die Vergütungen für die bis Ende 2016 gebauten EEG-Anlagen belaufen sich in
den nächsten 20 Jahren im Schnitt auf ca. 19 Mrd. Euro jährlich. Hierbei handelt
es sich jedoch nicht um die tatsächlichen Kosten des EEG, weil den Vergütungen
noch Vermarktungserlöse aus dem Verkauf des erneuerbaren Stroms gegenüberstehen.
Die Höhe dieser zukünftigen Vermarktungserlöse im Zeitraum bis 2036
kann jedoch heute nicht genau bestimmt werden, da die zukünftige Entwicklung
des Großhandelsstrompreises mit Unsicherheiten behaftet ist. Letztlich werden
die sogenannten EEG-Differenzkosten, die über die EEG-Umlage refinanziert
werden, aber deutlich niedriger sein als die Vergütungsansprüche für die EEGAnlagen.

3. Wie hoch werden die Kosten gemäß Frage 1 bis zum Jahr 2030 und die Verpflichtungen
gemäß Frage 2 im Jahr 2030 sein?

Antwort der Bundesregierung:

In der Antwort zu Frage 1 wurde dargelegt, dass die Kosten der Energiewende
nicht durch eine Summation ausgewählter Strompreiskomponenten ermittelt werden
können.
Die Vergütungen von vergütungsfähigen, Erneuerbare Energien-Anlagen, die bis
Ende 2016 in Betrieb gegangen sind, betragen im Jahr 2030 etwa 15 Mrd. Euro.
Demgegenüber stehen Vermarktungserlöse in beträchtlicher, aber aus heutiger
Sicht unbekannter Höhe, da die Entwicklung des Börsenstrompreises mit Unsicherheiten behaftet ist.