Die Bürgerrechte dürfen nicht weiter beschnitten werden.

Von admin|15. April 2020|Information, Politik|0 Kommentare

Die Bürgerrechte dürfen nicht weiter beschnitten werden.

Eine Nachverfolgungsanwendung für Mobiltelefone darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Corona-Maßnahmen dürfen nicht durch hysterische Überbewertung oder fahrlässige Untertreibung erfolgen.

Führende Mediziner äußern sich jedoch einseitig. Das Robert-Koch-Institut fiel schon 2012 mit übertrieben dargestellten Epidemieentwicklungen auf. Nun steht der Verdacht im Raum, daß das Institut zu hohe Todeszahlen nennt. Es empfiehlt sogar, Grundlagen für die Feststellung der realen Todesrate außer Acht zu lassen. Auf dieser Basis dürfen keine Zwangsmaßnahmen erfolgen.

Wenn sogenannte Quarantäneverweigerer in Gewahrsam genommen werden sollen, wie in Sachsen angedeutet, geht das eindeutig zu weit. Sie sind nicht gerechtfertigt. Wir müssen wachsam sein, daß die Bundesregierung und die Länder hierbei nicht Mißbrauch betreiben.

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